"Leider wurde ich mit Ihnen auf eine sehr unangenehme Weise und weise ausgeworfen, weil ich nicht den höheren Steuersatz für den Hausverbrauch zahlen wollte, da seit 01.07 eine Übergangskontrolle stattgefunden hat, die offensichtlich nicht in Ihrer Filiale bekannt ist (ich wurde in Anwesenheit von vielen Menschen so dumm von Ihrem Personal an der Kopplungsstelle, als ich versuchte zu erklären) in Ihrer Filiale. Bitte informieren Sie sich, dass Folgendes gültig ist: 9. welche Noten Bäcker und Metzger mit Bistro-Vertrieb? für sie: Vom 1. Juni 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ist nur der reduzierte Umsatz von fünf Prozent für Futtermittel zu melden, die vor Ort verbraucht werden. dies gilt auch für Abholgerichte. vom 1.1.2021 bis 30.6.2021 gilt für die zusätzliche Corona-Hilfe für Gastronomiebetriebe ein reduzierter Umsatz von sieben Prozent. ab 1 Juli 2021 ist 19 Prozent Mehrwertsteuer wieder fällig – heute. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt nur für Din und nicht für Getränke. bei Getränken werden ab dem 1. Juli 2020 nur 16 Prozent Umsatzsteuer durch die Mehrwertsteuersenkung statt 19 fällig. Quelle: [hier link] auch unter: [hidden link]"